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Das kleine Abenteuer zwischendurch
Gleich in der ersten Schulwoche ging es für die zweiten Klassen mit ihren Klassenvorständinnen Gitta Schönerer und Maria Wallinger und in die traumhafte Natur an der Taugl. Die sommerlich warmen Temperaturen ließen sich am Wasser leicht aushalten. Vom Wandern, Spielen und Herumtollen hungrig genossen die Schülerinnen und Schüler ihre selbst gegrillten Würstel am Lagerfeuer und die mitgebrachten Jausenbrote. Für „das kleine Abenteuer zwischendurch“ ist die Taugl ein idealer Naturspielplatz. Nach so einem Wandertags-Erlebnis können sich alle in der Schulbank wieder optimal aufs Lernen konzentrieren.
Corona-Ampel / Woche 1 - grün - Maskenpflicht
Zusätzlich zu den in der Corona-Ampelphase „Grün“ für Schulen definierten Maßnahmen gilt ab Montag, 14.09.2020, für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS).
Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Gemeinde vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Informationen zum Schulbeginn
Montag, 14.09.2020
1. Klassen: Unterrichtsbeginn: 08:05 Uhr - Abholung am Platz vor der Schule - Einweisung in die Klassen
Die anderen Klassen beginnen um 08:05 Uhr in ihren Klassen.
Der Schulanfangsgottesdienst entfällt!
Unterrichtsende für alle Klassen: 11:50 Uhr
In den Schulbussen herrscht Maskenpflicht! Bitte immer eine Maske mitnehmen!!!
!!! Im Schulgebäude gilt für alle Personen außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS) !!!
Unterrichtszeiten in der 1. Schulwoche:
Dienstag und Mittwoch jeweils von 08:05 bis 11:50 Uhr
Donnerstag und Freitag jeweils von 08:05 bis 12:50 Uhr
Schule im Herbst – Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte:
Alles Gute für diesen außergewöhnlichen Herbst!
MITTELSCHULE - ab 1.9.2020
Mittelschule (MS)
Von der NMS zur Mittelschule
Mit dem Schuljahr 2020/21 ersetzt die Mittelschule (MS) die Neue Mittelschule (NMS) als Pflichtschule für die 10- bis 14-Jährigen. Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule können nach positivem Abschluss der Volksschule eine Mittelschule besuchen.
Die Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule zur Mittelschule, die mit dem Pädagogik-Paket 2018
beschlossen wurde, umfasst unter anderem die Ermöglichung von dauerhafter Gruppenbildung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache und die Weiterentwicklung der Leistungsbeurteilung in diesen Fächern.
Neue Broschüre "Die Mittelschule"Eine detaillierte Darstellung aller Neuerungen, die für die Mittelschule mit 1. September 2020 in Kraft treten, finden Sie in der Broschüre
Die Mittelschule - Änderungen ab dem Schuljahr 2020/21 im Überblick (PDF, 505 KB)
Aufgabe der Mittelschule
Die Mittelschule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in weiterführende mittlere und höhere Schulen zu befähigen sowie auf die Polytechnische Schule oder das Berufsleben vorzubereiten.
Ziel ist es, jede Schülerin und jeden Schüler im Sinne der Chancengleichheit bestmöglich individuell zu fördern. Durch eine fundierte Bildungs- und Berufsorientierung erhalten Schülerinnen und Schüler, aufbauend auf ihre Stärken, gezielte Beratung, um eine verbesserte Bildungs- und Berufsentscheidung am Ende der Mittelschule sicherzustellen.
Der MS-Lehrplan
Der MS-Lehrplan verbindet den Leistungsanspruch der AHS-Unterstufe mit einer neuen Lern- und Lehrkultur. Die Orientierung an den Potenzialen und Talenten der Schülerinnen und Schüler steht im Vordergrund.
Pädagogische Merkmale und Besonderheiten zur Differenzierung und Individualisierung:
Grundsätzlich werden in der Mittelschule alle Schülerinnen und Schüler in allen Unterrichtsgegenständen gemeinsam in der Klasse unterrichtet. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Lerntempo unterstützen einander und profitieren voneinander.
In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache sowie in Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches sind aus den folgenden pädagogischen Fördermaßnahmen von den Lehrerinnen und Lehrern in koordiniertem Zusammenwirken mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter auszuwählen:
- Individualisierung des Unterrichts,
- differenzierter Unterricht in der Klasse,
- Begabungs- einschließlich Begabtenförderung,
- Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität,
- Förderung in temporär gebildeten Schülergruppen,
- Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen,
- Unterrichten im Lehrerteam (Teamteaching) und
- Förderung in dauerhaften Schülergruppen ab der 6. Schulstufe.