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Schulnachrichten
Das Bundesgesetzblatt BGBl II Nr. 25/2021 von 19. Jänner 2021 enthält die Informationen zur Übergabe der Schulnachrichten für das 1. Semester. Das Bundesgesetzblatt enthält die Semesterferienverordnung 2021 - C-SeVO 2021. Laut § 9 Abs. 1 erhalten die Schülerinnen und Schüler die Schulnachricht an einem der ersten beiden Unterrichtstage des Sommersemesters 2021.
Was heißt das in der Praxis?
Die Kinder erhalten NICHT am Freitag, 5.2.2021 ihre Schulnachricht, sondern am 15. bzw 16.02.2021
WARUM?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Schulbetrieb nach den Semesterferien im Schichtbetrieb stattfindet.
Sonder-Möglichkeit für SchülerInnen der 4. Klassen:
Auf Verlangen können die Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigte die Schulnachricht am Freitag, 5. Februar bei der Schule abholen. Dafür ist ein vereinbarter Termin mit der jeweiligen Klassenvorständin bzw. der Direktion erforderlich.
Dies ist für jene Schülerinnen und Schüler gedacht, deren Schulnachricht für eine Anmeldung an einer weiterführenden Schule erforderlich ist. Diese Anmeldung müssen Sie selbst mit der Schulnachricht Ihres Kindes bei der jeweiligen Schule vornehmen.
Semesterschule 2021
Das Bundesgesetzblatt BGBl II Nr. 25/2021 von 19. Jänner 2021 enthält Informationen zum Ergänzungsunterricht in den Semesterferien. Laut § 2 bis § 6 ist die mögliche Einrichtung eines Ergänzungsunterrichts vorgesehen.
An welchem Schulstandort die Semesterschule stattfindet, ist noch nicht festgelegt.
Einer Erstinformation der Bildungsdirektion Salzburg sind folgende Eckdaten zu entnehmen:
Die Anmeldung zur Semesterschule ist freiwillig - nach erfolgter Anmeldung ist der Besuch verpflichtend.
- Der Fokus der Semesterschule liegt auf den Fächern Deutsch und Mathematik.
- Der Unterricht wird von Studierenden gehalten und eventuell von Lehrpersonen begleitet.
- Der Unterricht findet von 8 - 12 Uhr statt.
- Eine Nachmittagsbetreuung gibt es nicht.
- Eine Leistungsbeurteilung erfolgt nicht.
Die Anmeldung muss schriftlich an die Schulleitung bis spätestens 29. Jänner 2021, 10 Uhr
unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen.
Weiterer Schulbetrieb ab 18.01.2021
Von Montag, 18.1.2021, bis einschließlich Freitag, 05.02.2021, werden die Schulen weiterhin im Distance-Learning geführt.
Die Schule bleibt aber weiterhin für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen.
D.h.: Für den Schulbetrieb gelten die Regelungen der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/21) sowie des Erlasses MBWF GZ 2020-0.834.140, die seit 07. Jänner 2021 in Kraft sind.
Ab Montag, dem 15.02.2021, wird es voraussichtlich die Möglichkeit geben, mit geringeren Schülerzahlen (im Schichtbetrieb) in Präsenz zu unterrichten.
Alle Details dazu werden noch bekanntgegeben!
Wichtige Information zu den Selbsttests
Wir können die Selbsttests ab Mittwoch, 20.01.2021, in der Schule mit jenen Schüler/inne/n durchführen, die das Betreuungsangebot nutzen.
Dazu bitte untenstehende Einverständniserklärung mitbringen! Details im nächsten Beitrag - unten.
Zusätzliches Sicherheitsnetz für Schulen
09.01.2021: Regelmäßige Selbsttests für Schüler/innen
Elternbrief von Bundesminister Dr. Heinz Faßmann zum kommenden Schulbetrieb und Einsatz eines neuen, regelmäßigen Testverfahrens
--> INFORMATIONSFOLDER zum Selbsttest
Wie funktioniert der Test? – Anleitungsvideo unter: bmbwf.gv.at/selbsttest
Schulbetrieb vom 07. bis zum 17. Jänner
Wir wechseln ab 07. Jänner 2021 wieder ins Distance-Learning. Die Schulen bleiben aber für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen.
Alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom beruflichen Hintergrund ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, können diese Betreuung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
Ab Montag, den 18. Jänner 2021 findet eine Rückkehr zum regulären Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler statt.
In der Schule sind alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
Ein Mund-Nasen-Schutz muss den Mund und die Nase nicht nur abdecken, sondern auch eng anliegen. Das Material hat eine mechanische Barriere zu bilden, um das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu vermeiden. Die Verwendung von Gesichtsvisieren (sog. „Face Shields“ bzw. „Mini Face Shields“) ist nicht zulässig. Das Tragen eines MNS zählt zu den Pflichten von Schülerinnen und Schülern.
Kontakte mit Eltern/Erziehungsberechtigten dürfen nur im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden.
Der Schwerpunkt der Unterrichtsarbeit im ortsungebundenen Unterricht liegt auf der Wiederholung und Vertiefung der Unterrichtsinhalte. Sofern es pädagogisch vertretbar ist, können jedoch auch neue Inhalte vermittelt werden.
Schülerinnen und Schüler, die zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben zuhause keinen geeigneten Arbeitsplatz haben, über keinen Zugang zu IT-Endgeräten verfügen, die pädagogische Unterstützung benötigen oder die zuhause nicht betreut werden können, werden in der Schule beaufsichtigt und beim Lernen unterstützt. Das bedeutet auch, dass Schüler/innen aufgrund von psychosozialen Problemlagen an die Schule zurückgeholt werden können.
Die Schulleitung kann dies auch anordnen, wenn sie bei einer Schülerin oder einem Schüler einen entsprechenden Bedarf feststellt.
Hier der Erlass des BMBWF: Schulbetrieb_ab_07_01_2021
Rückkehr zum Regelbetrieb ab 7.12.
Liebe Eltern!
Am Montag, den 07.12.2020 öffnet unsere Schule wieder für den regulären Unterricht.
Auf folgende Punkte möchte ich aufmerksam machen:
- ab dem 07.12.2020 findet der Unterricht nach Stundenplan statt
- in der Schule gilt:
Generelle Maskenpflicht!
das heißt, dass der Mund- Nasenschutz auch während des Unterrichts! getragen werden muss!
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Christoph Schönleitner
==> Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen
Antigen-Schnelltestungen ab 7.12.: ==> Bitte beachten Sie auch den nächsten Beitrag!